Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit.
Letzte Aktualisierung: 24.9.2026
FuelX ist bestrebt, seine Website und alle damit verbundenen digitalen Angebote gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 Level AA zugänglich zu gestalten.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website fuelxcard.com einschließlich aller Unterseiten, der Web-App sowie der Progressive-Web-App (PWA), die als „FuelX“ auf mobilen Endgeräten installierbar ist.
2. Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA überwiegend vereinbar. Einige Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei — siehe Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte“ weiter unten.
3. Umgesetzte Maßnahmen
- Semantisches HTML5 — konsistente Landmark-Struktur (header, main, nav, footer), korrekte Überschriften-Hierarchie (h1 → h2 → h3).
- Tastatur-Navigation — alle interaktiven Elemente sind per Tab-Taste erreichbar, sichtbarer Fokus-Ring (Outline).
- Kontrast — Text- und UI-Farben erfüllen ein Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1 (Fließtext) bzw. 3:1 (großer Text).
- Skalierbarkeit — Der gesamte Inhalt bleibt bei 200 % Zoom lesbar und nutzbar.
- Alt-Texte — alle informativen Bilder und Portraits tragen aussagekräftige Alternativtexte; rein dekorative Bilder haben leeres
alt="". - ARIA-Labels — Buttons, Icons und Steuerelemente sind mit `aria-label` und `aria-pressed`/`aria-expanded` beschriftet.
- Formulare — alle Eingabefelder haben zugeordnete
<label>-Elemente. Pflichtfelder sind markiert. Fehlermeldungen werden peraria-livean Screenreader übertragen. - Videos — die Kundenrezensions-Videos sind stumm-schaltbar. Sprech-Sequenzen werden zusätzlich als Textzitat unter dem Video wiedergegeben.
- Reduced-Motion — Animationen respektieren `prefers-reduced-motion: reduce` und werden auf Wunsch deaktiviert.
- Fokus-Reihenfolge — logischer, linearer Lesefluss ohne Fallen (z.B. Modals gefangen im Overlay).
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei — sie werden schrittweise nachgezogen:
- Kundenrezensions-Videos — bieten derzeit keine Untertitel oder Audio-Deskription; eine Textzusammenfassung ist als Alternativ-Inhalt eingebaut. Untertitel werden bis Q3 2026 nachgereicht.
- Externe PDF-Downloads (z.B. Vertragsdokumente Dritter) — sind teilweise nicht als Tagged-PDF ausgeliefert. Wir bemühen uns, mit Partnern barrierefreie Fassungen bereitzustellen.
- Interaktive Kartenansichten (Werkstatt-Finder Google Places) — sind für Screenreader nur eingeschränkt bedienbar. Als Alternative bieten wir Text-Ergebnislisten mit den gleichen Daten an.
5. Kontakt und Feedback
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Rückmeldung geben wollen, freuen wir uns über Ihre Nachricht:
Ansprechpartner BarrierefreiheitFUEL.X Mobility
Friedrich-Schofer-Str. 14
71332 Waiblingen
E-Mail: accessibility@fuelxcard.com
oder: info@fuelxcard.com
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht binnen 7 Tagen und antworten spätestens innerhalb von 4 Wochen mit einem Umsetzungsplan bzw. einer Lösung.
6. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Baedekerstraße 2–20, 56073 Koblenz
E-Mail: info@mlbf.de
Web: mlbf.de
7. Erstellung und Fortschreibung
Diese Erklärung wurde am 24.9.2026 erstellt und wird mindestens jährlich sowie nach wesentlichen Änderungen der Website überprüft und ggf. angepasst. Grundlage der Selbstbewertung: interne technische Prüfung nach WCAG 2.1 AA sowie automatisierte Prüfung mit Lighthouse Accessibility Audit (Version 12).
8. Ihre Rechte
Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie nach BFSG § 32 das Recht, die zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten, wenn Sie Barrieren feststellen. Die Behörde prüft Ihren Hinweis und leitet ggf. Marktüberwachungsmaßnahmen ein.
